Oper Frankfurt

Die Abonnement-Bedingungen der Oper Frankfurt


  • Die Abonnements werden für eine Spielzeit abgeschlossen und verlängern sich um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht schriftlich bis zum 31. Mai der laufenden Saison gekündigt werden.

  • Sie erhalten entsprechend der gebuchten Plätze Dauerausweise, die für die Vorstellungen Ihres Abonnements als Eintrittskarte und Fahrberechtigung auf allen vom RMV angebotenen Strecken (ohne Übergangstarifgebiete) gelten, 1. Klasse nur mit Zuschlag. Bei den Coupon-Abos ist die Fahrberechtigung auf den gegen die Coupons eingelösten Eintrittskarten vermerkt. Bei verlorenem Dauerausweis erhalten Sie gegen eine Gebühr von 5,– Euro einen Ersatzausweis.

  • Die Fest-Abos bieten die Möglichkeit, Termine innerhalb einer Saison in eine andere Vorstellung des gleichen oder eines anderen Werkes zu tauschen. Bei Serien mit zwei bis vier Vorstellungen kann einmal getauscht werden, bei fünf Aufführungen zweimal und bei acht und mehr Vorstellungen dreimal. Die Ausstellung der Tauschgutscheine ist bis drei Tage vor der Aufführung unter Vorlage des Dauerausweises möglich. Bei schriftlich geäußerten Tauschwünschen, die mindestens drei Tage vor der Aufführung beim AboService eingegangen sein müssen, ist der Original-Dauerausweis bitte unbedingt beizufügen. Tauschgutscheine sind nicht für Premieren und Sonderveranstaltungen gültig (es sei denn, sie entstammen der Serie 01 Premieren). Beim Einlösen eines Tauschgutscheins wird eine Gebühr von 2,50 Euro erhoben; für Abonnenten der Serie 01 entfällt diese Gebühr. Beim Tausch über die maximal angegebene Tauschanzahl hinaus beträgt die Gebühr 5,– Euro pro Platz.

  • Für nicht besuchte oder nicht rechtzeitig umgetauschte Abo-Vorstellungen sowie für verloren gegangene Tauschgutscheine oder Coupons kann kein Ersatz geleistet werden. Ein Tausch in Stücke, die in anderen Spielstätten als in denen der abonnierten Serie stattfinden, ist wegen der unterschiedlichen Preisstruktur nicht möglich. Ausnahme hiervon ist der Tausch vom Opernhaus in die jeweils 1. Termine der konzertanten Aufführungen in der Alten Oper und umgekehrt. Für das Oper für Kinder-Abo ist der Tausch von Terminen nicht vorgesehen.

  • Die Abo-Ausweise und Coupon-Abos sind übertragbar. Dies gilt auch für Abonnements mit Schüler-/Studenten-Ermäßigung. Jedoch sind diese nur an Schüler oder Studierende weiterzugeben. Die Ermäßigung für Schüler/Studierende gilt bis zum Alter von 30 Jahren.

  • Schüler / Studierende und Abonnenten mit einer Behinderung ab 50 % MdE (gilt unabhängig vom Vermerk »B«, neu ist die Senkung der Berechtigung von 80 % auf 50 % ab Saison 2010/2011) werden gebeten, bei Bestellung und unbedingt auch bei der Weiterführung eines Abonnements den entsprechenden Nachweis für die 50 % Ermäßigung zu erbringen.

  • Die Oper behält sich vor, aus künstlerischen oder technischen Gründen Vorstellungs- und Platzänderungen vorzunehmen. Sollten sich in Ihrem Abonnement Änderungen ergeben, werden Sie rechtzeitig benachrichtigt. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt wird kein Ersatz gewährt.

  • Wir bitten Sie, Änderungen Ihrer Anschrift dem AboService mitzuteilen. Die uns vorliegenden persönlichen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Abonnement-Verwaltung gespeichert und verarbeitet.
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Oper extra
Sonntag 29.08.2010 11:00 Uhr
Holzfoyer

Nächste Premiere:


MEDEA
Aribert Reimann
Sonntag 05.09.2010 18:00 Uhr
Opernhaus

Video


Anlässlich der geplanten Webtrailer zu den künftigen Neuproduktionen präsentiert die Oper Frankfurt hier zunächst einen Auftaktfilm!
Viel Spaß beim Anschauen (Dauer ca. 7 Minuten).
 
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